Beratungsstelle Frühförderung
Die Sonderpädagogische Beratungsstelle zur Frühförderung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und andere Bezugspersonen von Kindern im Alter zwischen 2 und 6 Jahren, die sich Sorgen um die altersentsprechende Entwicklung im Bereich emotionale und soziale Entwicklung eines ihnen anvertrauten Kindes machen.
Aufgabe der Beratungsstelle ist es, alle am Erziehungsprozess beteiligten Personen hinsichtlich möglicher Förderung, Diagnostik und bestehenden Hilfsangeboten individuell zu beraten. So kann den Kindern frühzeitig die Chance eröffnet werden, sich sozial/ emotional gesund zu entwickeln.
Der Auftrag zur Frühförderung erfolgt nur durch die Eltern und ist kostenfrei. Der Auftrag ist unabhängig von der Waldhausschule. Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht.
Um mit der konkreten Beratung starten zu können, benötigen wir die unterschriebene Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten und den ausgefüllten Anamnesebogen.
Für eine Zusammenfassung dieser und weiterer Infos, Terminvereinbarungen sowie unsere Kontaktdaten haben wir einen Flyer zusammengestellt.
Sonderpädagogischer Dienst
Der Sonderpädagogische Dienst der Waldhausschule bietet allgemeinen Schulen im südlichen Landkreis Karlsruhe Beratung und Unterstützung an. Erfahrene SonderpädagogInnen arbeiten hierbei zusammen mit den jeweiligen Lehrkräften und Eltern, die sich Sorgen um die altersgemäße emotionale und soziale Entwicklung ihrer SchülerInnen und Kinder machen.
Ziel der Beratung ist es, Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf eine angemessene Förderung an der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dabei Voraussetzung für ein gutes Gelingen. Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht.
Um mehr über unsere Beratungs-Angebote zu erfahren, kontaktieren Sie uns gerne direkt per Telefon oder E-Mail.
Um überhaupt mit der konkreten Bearbeitung starten zu können, benötigen wir seitens der Regelschule einen
Antrag auf Kooperation sowie die
Einverständniserklärung der betreffenden Eltern und/oder Sorgeberechtigten.